Bei mir waren auch Alpine Matten im Auto.
Beiträge von Ralf-A290
-
-
Das Update von gestern bei der Kelec App führt bei mir auf dem iPhone SE 2, auch nach Neuinstallation zum Absturz der App.
Edit: Entwarnung, wahrscheinlich werden im Hintergrund die Daten einmal neu geladen. Nach 1h lief die App ohne Problem.👍
-
-
Vermute die haben den Salzsprühtest nicht überstanden oder die lösen sich während der Fahrt. Nicht alles was sich ein Designer ausdenkt, funktioniert auch im realen Leben. 😄 Sollten imho später kommen, ich hätte da selbst Interesse dran.
-
lalungla ABRP kann man auch im Google-Shop direkt ins Auto einspielen, dann braucht man kein Car-Play.
-
Wolferl 69 wenn bei den 7x19 ET 31 Zubehörfelgen für den R5 schon eine zusätzliche Abdeckung am hinteren Kotflügelausschnitt bei 195/45 R19 erforderlich ist, dann ist das bei den 8x19 ET 30 der Alpine ebenfalls der Fall. Erst recht mit 225er wird es dann eng und die 195er haben dann reichlich Stretch auf der 8er. Als Einzelabnahme geht es vielleicht.
-
Pünktlich zum 10.07 kam die neue Rechnung. Zum Ende des ersten Abo-Zeitraums wurde die Kreditkarte auch mit dem Abo belastet. Am 12.07 bei Ionity geladen, immer noch der Normalpreis. Auf die erste Reklamation im Juni habe ich auch noch keine Antwort. Wo ist das Problem den Haken Abo bei der “Karte” zu setzen?
-
Also zu Zoe Zeiten hat die Software bei uns wenig Ärger gemacht, hat sich anscheinend geändert.
-
-
Ich würde mal nachfragen, warum die Schweizer dann 80 kg aufs Dach packen dürfen. Ist aber auch egal, danach dürfte auch keiner in einem Dachzelt ûbernachten, da wird die zulässige Dachlast immer überschritten. Hat was mit dynamischer Last zutun. Die Dachkonstruktion soll mich beim Überschlag schützen, da muss die mehr aushalten, als mit jedem Dachträger. Bleibt nur eben nicht unbeschädigt, der Hersteller wird aus Haftungsgründen nicht von seiner Aussage abweichen. Im CoC muss er zur Dachlast keine Angabe machen. Man darf auch laut Hersteller keinen Träger an der Heckklappe anbringen. Wer es macht … der Hersteller haftet nicht, sondern derjenige der die Betriebsgefahr trägt, also der Fahrer. Muss jeder selbst entscheiden.