Hallo Zusammen,
Auf Seite 346 des verbotenen Buchs steht:
Um Ihr Fahrzeug nicht zu
beschädigen, darf die 12-
Volt-Batterie nicht aufge-
laden werden mit:
– einem externen Ladegerät;
– der Batterie eines anderen
Fahrzeugs.
Wenden Sie sich an einen Ver-
tragspartner.
muss man das ernst nehmen?
oder ist das die übliche
"Haftungsauschluss!!! Wir habens doch gesagt"
Klausel
Ich pflege meine 12V Batterien gerne, gerade im kalten Winter, bisweilen mit einem externen Ladegerät.
Auch wenn ich diese beim Elektroauto nicht mehr als Starterbatterie benötige.
herzliche Grüße