bezüglich Ihrer Reklamation zum rahmenlosen, automatisch abblendenden Innenspiegel erhalten.
Leider wurde die Reklamation seitens des Werks abgelehnt. Die Begründung liegt darin, dass Ihr Fahrzeug genau in einer Übergangsphase zwischen zwei Produktions- beziehungsweise Ausstattungsständen gefertigt wurde. Nach Aussage des Herstellers wurde die Bestellung exakt in dem Zeitraum platziert, in dem die Umstellung auf die modifizierte Fahrzeugversion erfolgte.
Dadurch ergibt sich die besondere Situation, dass Ihr Fahrzeug bereits über das One Pedal Drive verfügt, obwohl dieses Ausstattungsmerkmal ursprünglich erst für die nachfolgende Produktionsphase vorgesehen war. Gleichzeitig entfiel mit dieser neuen Phase jedoch der rahmenlose, automatisch abblendende Innenspiegel, sodass dieser bei Fahrzeugen des neueren Produktionsstands nicht mehr verbaut wurde.
Die Argumentation des Werks lautet daher, dass Ihr Fahrzeug zwar bereits von den technischen Änderungen der neueren Generation profitiert, gleichzeitig aber auch deren Ausstattungsumfang zugrunde gelegt wird. Wäre die Bestellung beziehungsweise Produktion noch vollständig in die vorherige Phase gefallen, wäre zwar der rahmenlose, automatisch abblendende Innenspiegel enthalten gewesen, allerdings hätte das Fahrzeug dann kein One Pedal Drive erhalten.
Wir bedauern diese Entscheidung ausdrücklich, haben jedoch keinen Einfluss auf die Bewertung und Freigabe durch das Werk. Da die Reklamation seitens des Herstellers abgelehnt wurde, erhalten wir hierfür leider auch keine finanzielle Unterstützung oder Kulanzmittel, aus denen wir eine alternative Lösung finanzieren könnten.
Bitte glauben Sie mir, dass wir Ihr Anliegen nachvollziehen können und uns ebenfalls eine andere Entscheidung gewünscht hätten. Letztendlich sind wir jedoch an die Entscheidung des Herstellers gebunden und können diese leider nicht abändern.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns und bedauern, Ihnen in dieser Angelegenheit keine positivere Rückmeldung geben zu können.
Kommen die damit einfach so durch oder sollte ich wirklich einen Anwalt einschalten?