Nach wie vor, wenig Neuigkeiten:
der voraussichtliche Start des Portals in 05/2026.
Auszug:
Förderfähig sind alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb, sofern letztere Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Stand heute stammen etwa 80 Prozent der neuzugelassenen E-Autos in Deutschland aus europäischer Produktion.
Geprüft wird die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen. Diese Vorgaben können zu einem späteren Zeitpunkt in das laufende Förderprogramm integriert werden. Vor einem Inkrafttreten wird das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informieren.
Stand: 19.01.2026
Es wird aber kontinuierlich gearbeitet…
Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:
Die zwei letzten aktuellen Einkommensteuerbescheide, maximal drei Jahre alt, der antragstellenden Person sowie von deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner/in oder Partner/in aus eheähnlicher Gemeinschaft. Wurde eine gemeinsame steuerliche Veranlagung durchgeführt, sind ebenfalls die beiden aktuellen Einkommensteuerbescheide aus zwei Steuerjahren einzureichen; in diesem Fall genügt jeweils der gemeinsame Einkommensteuerbescheid für beide Partner.
zum Nachweis der Anzahl förderrelevanter Kinder: Kindergeldnachweis der Familienkasse.
bei von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen: die EU-Konformitätsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs.
Für die Antragstellung ist eine Identifizierung über BundID erforderlich. Für einen reibungslosen Ablauf sollten Sie vorab sicherstellen, dass Sie über ein ELSTER-Zertifikat oder einen aktivierten Online-Personalausweis (eID) verfügen.
Stand: 11.03.2026