War mir sowieso ein großes Rätsel warum Elektrofahrzeuge asiatischer Bauart mit Steuergeldern gefördert werden,
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War mir sowieso ein großes Rätsel warum Elektrofahrzeuge asiatischer Bauart mit Steuergeldern gefördert werden,
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Naja, für das Klima ist ein 200.000 km gefahrener BYD vermutlich immer noch besser als ein deutscher Benziner mit 200.000 km lang CO2-Ausstoß...
Nach wie vor, wenig Neuigkeiten:
der voraussichtliche Start des Portals in 05/2026.
Auszug:
Förderfähig sind alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb, sofern letztere Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Stand heute stammen etwa 80 Prozent der neuzugelassenen E-Autos in Deutschland aus europäischer Produktion.
Geprüft wird die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen. Diese Vorgaben können zu einem späteren Zeitpunkt in das laufende Förderprogramm integriert werden. Vor einem Inkrafttreten wird das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informieren.
Stand: 19.01.2026
Es wird aber kontinuierlich gearbeitet…
Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:
Die zwei letzten aktuellen Einkommensteuerbescheide, maximal drei Jahre alt, der antragstellenden Person sowie von deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner/in oder Partner/in aus eheähnlicher Gemeinschaft. Wurde eine gemeinsame steuerliche Veranlagung durchgeführt, sind ebenfalls die beiden aktuellen Einkommensteuerbescheide aus zwei Steuerjahren einzureichen; in diesem Fall genügt jeweils der gemeinsame Einkommensteuerbescheid für beide Partner.
zum Nachweis der Anzahl förderrelevanter Kinder: Kindergeldnachweis der Familienkasse.
bei von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen: die EU-Konformitätsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs.
Für die Antragstellung ist eine Identifizierung über BundID erforderlich. Für einen reibungslosen Ablauf sollten Sie vorab sicherstellen, dass Sie über ein ELSTER-Zertifikat oder einen aktivierten Online-Personalausweis (eID) verfügen.
Stand: 11.03.2026
Beim Bundesministerium noch nichts Neues.
Dauert wohl noch was ![]()
Aber, dort: Aktuelle Info…
Antragsportal für neue Elektroauto-Kaufprämie verzögert sich
31.03.2026 in Autoindustrie, Politik
Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat bestätigt, dass sich die Freischaltung des Antragsportals für die neue Elektroauto-Kaufprämie verzögert. Statt wie ursprünglich geplant am 1. Mai 2026 soll die Plattform nun erst im Laufe des Monats starten. Eine Sprecherin räumte gegenüber dem Fachmedium Kfz Betrieb ein, der Termin sei „zu sportlich“ gewesen. Konkrete Gründe für die Verzögerung nannte das Ministerium nicht.
Ein zentrales Problem liegt offenbar darin, dass die detaillierten Förderbedingungen weiterhin fehlen. Diese waren ursprünglich bereits für Ende Februar angekündigt worden. Solange die Kriterien nicht feststehen, können auch keine Anträge gestellt werden. Derzeit werden die finalen Regelungen intern abgestimmt und sollen anschließend dem Bundesrechnungshof zur Prüfung vorgelegt werden.
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