Zumal das Gutachten im Fall der Fälle, den eigenen Fall wahrscheinlich nicht abdeckt. Hypothetisch geht z.B. bei 60.000 km die Ladeelektronik innerhalb der Garantiezeit kaputt und Renault verweigert die Garantie, weil aufgrund des verbauten Frunks die Kühlung nicht ausreichend gewährleistet wurde. Dann müsste das Gutachten nachweisen, das dies nicht der Fall ist, also Kühlung noch ausreichend. Aber lasst uns erstmal sehen was drin steht.