Genau so muss es auch sein. Alles in Ordnung.
Lt. EU-Rahmenrichtlinie 76/756/EWG (Beleuchtungseinrichtungen) sowie der umgesetzten ECE R48 ist es ab einer Verzögerung von 0,7 m/s² erlaubt und ab 1,3 m/s² vorgeschrieben das die Lichter aufleuchten.
Es ist daher unerheblich ob D oder B Modus gewählt ist. Ab einer Verzögerung von 1,3 m/s² muss das Bremslicht aufleuchten. Egal ob in B oder D oder mit Fuß auf der Bremse oder ohne.