Bei mir wird ein Audi A1 für den Gebrauchtmarkt verfügbar
Beiträge von Ohare
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Steht die FIN irgendwo bereits im Leasingvertrag? Mir ist die nach der Bestellung nicht "über den Weg gelaufen". Da ich sie für die App und den Bestellstatus nicht benötigt habe, gabs für mich jetzt auch keine Notwendigkeit mir die rauszusuchen oder zu erfragen.
Kurz gesagt, ich kann dir nicht sagen wie die FIN von meinem R5 beginnt.
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Ich musste jetzt erstmal schauen, wo man in der App die Fin eingibt. Wirklich einfach zu finden ist das nicht.
Aber anscheinend hat mein Händler irgendwas "anders" oder besser gemacht. Beim Leasingvertrag unterschreiben hat er auch meine E-Mail abgefragt.
Ich hatte mir dann mit dieser E-Mail einen Account in der App gemacht und die Bestellung wurde direkt angezeigt. Anscheinend gibts da eine Verknüpfung mit der E-Mail-Adresse.
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😱 Ich habe meine Bestellung am gleichen Tag aufgegeben! Und bei ist noch nichts zusehen 😭
Ich hatte gedacht, daß Renault eh erst noch bis 2 Wochen nach meiner Unterschrift wartet, damit ich rechtlich die Bestellung nicht widerrufen kann…
Ach, die Vorfreude ist doch die zäheste Freude 🥹 😉
Das mit den 2 Wochen hatte mir der Händler auch gesagt, deshalb bin ich auch nochmal mehr verwundert.
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Meine Empfehlung wäre immer, es mit dem
Vertragspartner schriftlich zu fixieren, damit
es keine Missverständnisse gibt.
Das ist absolut klar.
Ohare, Du brauchst halt für V2L den Steckadapter für den Ladeport. Aber dann kann's schon losgehen mit E-Bike laden oder Garage heizen 😉
Dass mit dem Adapter weiß ich. Bei mir war nur maximale Unsicherheit bzgl. der verschiedenen Formen des bidirektionalen Laden aufgekommen. Da für mich V2G und V2H nicht relevant sind. Wäre der aktuelle Status quo mit V2L beim R5 ausreichend. Und da ich ihn eh "nur" leasen will, soll sich Renault nach den 3 oder 4 Jahren einen Kopf machen wie sie den ohne V2G/V2H an die Frau oder Mann bringen.
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Okay, spannend. Das klang beim Händler am Freitag anders. Da kam der Eindruck auf, dass aktuell gar nichts geht.
Danke für die Aufklärung.
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Hallo zusammen,
ich habe bisher still mitgelesen. Aber bei dem Thema nun doch ein paar Fragen. Mein Händler konnte mich am Freitag beim Probefahrtstermin auch nur auf Anfang kommenden Jahres vertrösten, wo es wohl mehr Infos zu dem Thema geben soll.
Was ich bisher noch nicht gantz verstanden habe, woran scheitert es denn aktuell genau? An der Gesetzgebung in DE? Oder an Renault?
Und "blöde" Frage noch, wenn ihr von V2G sprecht, schließt das V2L mit ein. Entweder geht Bidirektional komplett oder gar nicht (bezogen auf den R5)?